
Mit der neuen Gemeindesteuer IMU ist die von Berlusconi 2008 abgeschaffte Liegenschaftssteuer ICI auf Erstwohnungen wieder eingführt worden. Der Hebesatz für die Erstwohnung beträgt 4 Promille. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Steuer um 2 Promille zu erhöhen oder zu senken.
Für Zweitwohnungen gilt der Hebesatz von 7,6 Promille. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Steuer um 3 Promille zu erhöhen oder zu senken. Die Katasterwerte werden mit dem Koeffizienten 160 multipliziert und als Bemessungsgrundlage soll anstatt der Zimmer die Fläche herangezogen werden.
Es wird allerdings auch die um 5 % aufgewertete Bemessungsgrundlage nicht mehr mit 100 sondern mit 160 multipliziert. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann kann ich Ihnen diese gerne beantworten. Bei Bedarf kann auch der neue IMU Betrag provisorisch errechnet werden, weil die Gemeinden beim Steuersatz noch einen nicht festgelegten Ermessenspielraum ausschöpfen können.
Die neue Gemeindesteuer ersetzt in jeder Hinsicht die Einkommensteuer und kann auf den vorgeschriebenen Posterlagerscheinen oder mit einer Zahlungsvollmacht F24 über jede italienische Bank eingezahlt werden.
Bernhard Resch | I-39100 Bozen | Mazzini Platz Nr. 12 | Tel. ++39/0471/266316 | Fax++39/0471/407112 | Mwst. Nr. 00638350215