Mit der zertifizierten E-Mail Adresse (PEC - Posta elettronica certificata) erhalten die empfangenen und verschickten E-Mails die rechtliche Wirksamkeit eines eingeschriebenen Briefes mit Rückantwort ("raccomandata A/R").
Neu gegründete Gesellschaften müssen seit dem 12. Jänner 2009 über eine sogenannte zertifizierte E-Mail-Adresse /"Posta elettronica certificata"/PEC) verfügen.
Freiberifler mit eingener Kammer müssen sich innerhalb 29. November 2009 eine solches "sicheres" Postfach zulegen und dieses ihrer Berufskammer mitteilen.
Bestehende Gesellschaften müssen sich innerhalb 29. November 2011 eine PEC-Adresse zulegen und diese der Handelskammer melden. Zertifizierte E-Mail-Adressen können nur von bestimmten Firmen angeboten werden, welche die staatlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Durch ein flächendeckendes PEC-System sollen Kosten eingespart und die die Effizienz gesteigert werden. Die PEC-Mailbox muss die persönliche E-Mailadresse allerdings nicht erseten.
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