40% Abzug auf Pkw- Mehrwertsteuer und -Kosten
Die Absetzbarkeit der Mehrwertssteuer für den Ankauf, das Leasing, den Verleih, den Treibstoff und für die Instandhaltung von Pkws wird auf 40 % festgesetzt. Die 40 %-ige Abzugssperre gilt auch für die direkten Steuern, unabhängig davon ob der Pkw gekauft, geleast oder gemietet wird.
Dies wurde am 27. Juni 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist somit ab diesem Datum in Kraft. Die Einschränkung des Absetzbetrages auf 40% findet für die Rechnungen mit Rechnungsdatum ab 27. Juni 2007 Anwendung.